Gesunde Zukunft Potsdam
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Bürgerbegehren für faire Bezahlung in der Klinikgruppe ERNST VON BERGMANN

Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Frage gemäß § 15 der Brandenburgischen Kommunalverfassung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Unterstützen Sie die Forderung, dass der Oberbürgermeister – auch in seiner Funktion als Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH beauftragt wird,

  1. den Eintritt aller Unternehmen der Klinikgruppe Ernst von Bergmann, in denen die Landeshauptstadt Potsdam oder eines ihrer städtischen Unternehmen alleiniger Gesellschafter ist, in die ordentliche und daher tarifgebundene (TVöD) Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) bis spätestens zum 01.06.2020 zu veranlassen und
  2. den Eintritt aller Unternehmen der Klinikgruppe Ernst von Bergmann, in denen die Landeshauptstadt Potsdam oder eines ihrer städtischen Unternehmen ein Mitgesellschafter ist, in die tarifgebundene Mitgliedschaft des KAV in der Gesellschafterversammlung zu beantragen und ihr zuzustimmen?

BEGRÜNDUNG

Mit einer Rückkehr in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch eine ordentliche Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) werden alle Angestellten

der Klinikumsgruppe entsprechend ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeit angemessen entlohnt. Eine höhere Bezahlung ist in vielen Bereichen auch nötig, damit die Beschäftigten hinreichend hohe Rentenansprüche erwerben und später nicht ihre Renten mit Sozialleistungen (Grundsicherung) aufstocken müssen.

Eine tarifgerechte Bezahlung sichert nicht nur die Qualität der medizinischen Betreuung im städtischen Klinikum. Auskömmliche Einkommen sind ein wesentlicher Bestandteil guter Arbeitsbedingungen. Sie sind auch ein wichtiger Beitrag dazu, Fachkräfte an das städtische Klinikum zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen.

KOSTENSCHÄTZUNG

Laut Auskunft der Stadtverwaltung Potsdam vom 16.08.2019 ist bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens für faire Bezahlung in allen Unternehmen der Klinikgruppe Ernst von Bergmann mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 13.712.635,84 Euro zu rechnen.

UNTERNEHMEN

ERGEBNIS BEI VKA 2020 GEGENÜBER WIRTSCHAFTSPLAN STAND DEZ. 2018

Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH-4.660.912,35 €
Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH-3.142.216,93 €
Cateringgesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH-307.952,30 €
Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH101.174,01 €
Medizinisches Versorgungszentrum GmbH-59.078,73 €
Ernst von Bergmann Sozial gGmbH-313.800,47 €
Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH-639.273,75 €
Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH-1.532.304,87 €
Medizinisches Versorgungszentrum Belzig GmbH-167.362,09 €
Klinikum Westbrandenburg GmbH-557.046,32 €
Lausitz Klinik Forst GmbH-663.069,47 €
Lausitz MVZ Forst GmbH-503.596,50 €
KONZERN GESAMT-13.712.635,84 €

Berechnungsbasis ist das vollständige nicht-ärztliche Personal (Pflege-, Funktionsdienst, Unterstützungsdienste, Küche, Verwaltung etc.), d.h. der aktive Bestand von Mitarbeitenden zum Juli 2019 ohne Berücksichtigung der Ärzteschaft (Tarifpartner ist dort bisher der Marburger Bund) und Pflegeschüler/innen

Die Anzahl der zu betrachtenden Mitarbeitenden schlüsselt sich somit wie folgt auf:

UNTERNEHMEN

MITARBEITER

Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH1.398
Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH (100% KEvB)465
Cateringgesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH (100% KEvB)49
Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH (100% KEvB)91
Medizinisches Versorgungszentrum GmbH (100% PEvB)0
Ernst von Bergmann Sozial gGmbH (100% KEvB)43
Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH (100% KEvB)70
Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH (74,9% KEvB)204
Medizinisches Versorgungszentrum Belzig GmbH (mittelbar) (74,9% KEvB)14
Klinikum Westbrandenburg GmbH (50 % KEvB)174
Lausitz Klinik Forst GmbH (51% KEvB)183
Lausitz MVZ Forst GmbH (mittelbar) (51% KEvB)23
KONZERN GESAMT2.714

Sollte dieser zusätzliche Personalaufwand nicht durch die Gesellschaft selbst erwirtschaftet werden und zu Verlusten und damit ggf. zu negativen Jahresergebnissen der Gesellschaft führen, ist in der jeweiligen Höhe ein Verlustausgleich aus dem Haushalt der LHP vorzunehmen. Dies muss dann zu Lasten anderer städtischer Leistungen erfolgen, die in dieser Höhe zu kürzen sind.