Der Oberbürgermeister der LH Potsdam hat zur Sondersitzung des SVV am 21.08.2019 eine Beschlussvorlage eingebracht, mit der er sich ein Votum für „Gespräche zur Rückkehr der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützigen GmbH und ihrer Unternehmensbeteiligungen in die Tarifbindung des TVöD“ der Stadtverordneten einholen möchte.
Die Beschlussvorlage verstehen wir als Reaktion auf die Bürgerbegehren für faire Bezahlung und für bessere Arbeitsbedingungen in der Klinikgruppe Ernst von Bergmann. Denn es bedarf keines neuerlichen Votums der SVV, um Gespräche zur Rückkehr in den TVöD zu führen. Die SVV hat mir ihrem Beschluss vom 03.04.2019, den OBM auffordert, einen Tarifabschluss mit gleichen Tarifbedingungen für alle Beschäftigtengruppen in der Klinikgruppe anzustreben. Damit hat sie den OB, ohne den TVöD zu benennen, aufgefordert auf den TVöD als ausgearbeitetes Tarifwerk zurückzugreifen.
Die aktuelle Beschlussvorlage ist daher dafür nicht nötig. In der aktuellen Beschlussvorlage wird die „Rückkehr des Klinikums sowie der Beteiligungsgesellschaften der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützigen GmbH in den TVöD für das Pflegepersonal inklusive der Therapeutinnen und Therapeuten und Verwaltungsmitarbeitenden“ benannt. Es fehlen erhebliche Unternehmensteile wie die Servicegesellschaft, die Cateringgesellschaft, die Diagnostik und die Sozial gGmbH. Der OBM möchte sich hier das Votum der SVV für eine Spaltung der Mitarbeitenden in der Klinikgruppe holen. Im Beschluss vom 03.04.2019 ging es noch um gleiche Tarifbedingungen für alle Beschäftigtengruppen.
Die aktuelle Beschlussvorlage sieht eine „stufenweise“ Rückkehr in den TVöD zu, wobei der OBM dazu Gespräche „forcieren“ und „gemeinsam mit der Geschäftsführung und der Gewerkschaft die Voraussetzungen zur Überleitung in den TVöD“ schaffen soll. Hier fehlt eine konkrete Terminsetzung bis wann eine TVöD-gerechte Bezahlung erfolgen soll, die den Willen zur Umsetzung erkennen lässt. Insofern setzt der Beschluss die Strategie des Verzögerns und Vorenthaltens, wie sie den Umgang der LH Potsdam mit den Beschäftigten seiner medizinischen Unternehmen prägte, fort.
Auch Formulierungen wie „forcieren“ und „gemeinsam mit der Geschäftsführung“ zunächst „Voraussetzungen zur Überleitung in den TVöD“ schaffen, lassen am Willen des OBM zu einer wirklichen Änderung der Situation zweifeln.
Als Gesellschaftervertreter der LHP in der Gesellschafterversammlung kann er eine TVöDgerechte Bezahlung zumindest in den Unternehmen wie Klinikum, Servicegesellschaft, Cateringgesellschaft, Diagnostik, Poliklinik und Sozial gGmbH durch seine Position in der Gesellschafterversammlung veranlassen. Der Begriff „forcieren“ verschleiert die Möglichkeiten des OBM. Zudem darf am Willen der Geschäftsleitung, eine schnelle TVöD- gerechte Bezahlung umzusetzen mit Blick auf ihr Agieren in den vergangenen Jahren gezweifelt werden.
Wenn also der OBM das Schaffen von Voraussetzungen für eine Überleitung in den TVöD gemeinsam mit der Geschäftsleitung forcieren möchte und das Ganze stufenweise ohne jede Terminsetzung vorschlägt, muss von einer Mogelpackung und einem erneuten Betrug an den Mitarbeitenden der Klinikgruppe Ernst von Bergmann und an den Mitgliedern der SVV ausgegangen werden.
Die Beschlussvorlage sollte von den Stadtverordneten daher in dieser Form abgelehnt werden.
Potsdam, 19.08.2019
Dr. Jörg Kwapis, Michael Schmid
Vertrauenspersonen