Post von der Geschäftsführung des Klinikum EvB

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Es ist passiert, die Geschäftsführung des Klinikums hat auf unsere Verteil-Aktion vor dem Krankenhaus reagiert. Wir veröffentlichen jetzt hier den Brief, den wir erhalten haben. Das ist natürlich das gute Recht der Herren Schmidt und Steckel. Zeigt es doch, dass unsere Aktionen von den Verantwortlichen ernst genommen werde.
Was uns allerdings ein wenig verwundert hat ist die Tatsache, dass die GF sich zuerst mit Ihrem Anliegen an die Beschäftigten des Klinikums über das hauseigene Intranet gewandt und uns erst danach kontaktiert hat. Darin werden die Mitarbeiterinnen explizit darauf hingewiesen, dass „Bürgerbegehren (ein) legitimes Mittel einer Demokratie (sind)– doch auch hier gilt die Einhaltung rechtlicher Regeln. Eine Genehmigung der Gesellschaften lag dazu (aber) nicht vor.“ Stimmt, BB sind ein demokratisches Mittel in unserer Demokratie, darauf muss man nicht extra hinweisen. Und weil sie das sind, braucht man natürlich keine Genehmigung dafür! Die Klinikleitung argumentiert, dass wir dabei das Hausrecht verletzt haben sollen. Wir waren allerdings ausschließlich vor dem Klinikgelände aktiv. Dass dabei einmal der Platz vor der Poliklinik betreten worden ist, geschah eher in Unkenntnis darüber, dass dieser zum Klinikgelände gehört. Dafür entschuldigen wir uns. Viele Engagierte im Bürgerbegehren sind nämlich nicht Angestellte des EvB.

Weiter heißt es: „Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig, jedoch nicht Teil Ihrer Arbeitszeit. Zudem betreffen die Fragen teilweise datenschutzrelevante Informationen.“ Dies entspricht im Übrigen nicht der Wahrheit, es wurden keine datenschutzrelevante Aspekte erfragt. Wir verstehen das eher als eine Einschüchterung der Kolleginnen und Kollegen im Klinikum, sich eben genau zu überlegen, ob sie sich an der Befragung beteiligen.

Hier jetzt der Schriftwechsel zum nachlesen:

Screenshot aus dem Intranet des EvB

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